Richtlinie Gründerstipendium
Richtlinien und Teilnahmebedingungen für die Vergabe des Gründerstipendiums
§1 Zweck des Gründerstipendiums
Das Gründerstipendium hat zum Ziel, angehenden Unternehmern, die den Wunsch haben, ein Unternehmen zu gründen, Unterstützung zu bieten. Das Stipendium umfasst:
(1) Eine Webseite im Wert von 7.500,00 € (Landingpage mit 3 Navigationen, rechtliche Mantelseiten, Bilder und Texte durch Stipendiat)
(2) Corporate Design im Wert von 2.500,00 € (3 Logo-Vorschläge mit zwei Korrekturschleifen, uneingeschränkte Nutzung)
(3) 6 Monate Experten-Coaching, das wöchentlich für 45 Minuten stattfindet, in einem Wert von 4.500,00 €

§2 Förderbedingungen
Gefördert werden Stipendiaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine grundsätzlich realisierbare Geschäftsidee vorlegen und alle erforderlichen Unterlagen (je Gründungsidee variierend wie bspw. Lebenslauf, Meistertitel o. ä.) fristgerecht einreichen. Die Stipendiaten müssen zustimmen, dass das Stipendium werblich begleitet und öffentlich gepostet wird. Zusätzlich müssen sie Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Bürgergeld) sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.

§3 Antragsstellung
Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden. Dieser Antrag muss entsprechend der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite unter Beifügung der dort genannten Unterlagen form- und fristgerecht gestellt werden. Aufgerufen werden kann die Einschreibung zum Antrag unter https://perspectivefunnel.co 642197dda6af270014ae9c77/65c220ddf4bb4200143fd0c7/

§4 Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Die Bewerbungsfrist des Gründerstipendiums ist der 30. April 2024.

Bis zur Entscheidungsfindung werden, gegenüber den in engerer Auswahl stehenden Stipendiaten, folgende Punkte bekannt gemacht:
(1) Die voraussichtliche Zahl der Stipendien
(2) Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen
(3) Die Form und die Stelle der Bewerbungseinreichung
(4) Der Tag der Bewerbungsfrist
(5) Hinweis darauf, dass nicht Frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt anhand vollständig und fristgerecht eingereichter Bewerbungsunterlagen. Bewerber müssen die erforderlichen Informationen zur Überprüfung ihrer Eignungs- und Leistungsfähigkeit in geeigneter Form vorlegen.

§5 Bewilligung
Bis zum 10. Mai 2024 wird bekannt gegeben, wer das Stipendium erhalten wird. Die Entscheidungen über die Stipendienvergabe werden den erfolgreichen Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Diese haben dann vier Wochen Zeit, das Stipendium schriftlich anzunehmen. Mit der Annahme des Stipendiums erklären sich die Stipendiaten damit einverstanden, dass das Stipendium werblich begleitet und auf gängigen Werbeplattform veröffentlicht wird.